Vorschaubild des Videos zeigt Christian Solmecke mit besorgtem Gesichtsausdruck, eine Tafel Schokolade in der Hand haltend, und das ALDI-Logo im Hintergrund. Text auf dem Bild: "Dubai-Schokolade: ALDI muss sofort Verkauf stoppen!

Aldi darf „Dubai Schokolade“ nicht mehr verkaufen: Gericht entscheidet

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die sogenannte „Dubai Schokolade“ von Aldi nicht mehr unter diesem Namen verkauft werden darf. Hintergrund ist ein Rechtsstreit, bei dem die MBG International Premium Brands GmbH gegen die Medi First GmbH und die KG Trading UG geklagt hat. Diese Unternehmen vertreiben Schokolade unter dem Namen „Dubai Schokolade“, obwohl diese tatsächlich in der Türkei hergestellt wird und nicht in Dubai.

Das Gericht gab dem Importeur der echten Dubai-Schokolade, der MBG International Premium Brands GmbH, Recht. Laut dem Urteil könnte der durchschnittliche Verbraucher durch die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ in die Irre geführt werden, da er annehmen könnte, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt. Dies stellt eine unzulässige geografische Herkunftsangabe dar, die gegen das Markenrecht verstößt.

Die Entscheidung betrifft insbesondere Aldi Süd, das die Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai Schokolade“ im Sortiment hatte. Auf den Verpackungen der Schokolade finden sich zudem englische Bezeichnungen wie „handmade chocolate“ und „milk chocolate with pistachio filling“, die ebenfalls den Eindruck erwecken könnten, dass die Schokolade aus Dubai stammt.

Der Fall ist jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen, da es sich zunächst um eine einstweilige Verfügung handelt. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht oder ein Hauptsacheverfahren folgt. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Vertrieb von Produkten haben, die mit geografischen Bezeichnungen werben, ohne tatsächlich aus der genannten Region zu stammen.

Ein weiterer Kläger, Andreas Wilmers, der die Marke FEX vertreibt, hat ebenfalls gegen Aldi geklagt. Seine Schokolade wird tatsächlich in Dubai hergestellt, und er argumentiert, dass die irreführende Bezeichnung der Konkurrenzprodukte den Wettbewerb verzerrt.

Der Fall wirft Fragen über die Zulässigkeit geografischer Herkunftsangaben auf und könnte für Unternehmen, die mit solchen Bezeichnungen werben, von großer Bedeutung sein. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Produkte, die mit einem bestimmten geografischen Namen versehen sind, tatsächlich aus dieser Region stammen.

Weitere Informationen im Video.

6 thoughts on “Aldi darf „Dubai Schokolade“ nicht mehr verkaufen: Gericht entscheidet

  1. Skandal! Der „Thessaloniki Teller“ bei meinem lieblings Griechen an der Ecke kommt gar nicht aus Thessaloniki! 🤔Wo kann ich klagen? Ich wurde getäuscht! 😂

  2. Als ob wir nicht wichtigere Probleme im Land hätten.

    Aber nach dem Urteil müsste dann auch das „Wiener Schnitzel“ aus den Restaurants fliegen. Wird schließlich auch nicht in Wien hergestellt.

    Es bezeichnet schlicht eine Herstellungsart und muss bestimmte Zutaten enthalten. Das Schnitzel darf z.B. nicht aus Fleischalternativen hergestellt werden, dann wäre es maximal „Wiener Art“.
    Bin der Meinung, so hätte man auch mit der Schokolade verfahren können, da es hier mehr nach den Zutaten geht, als um den Herstellungsort.

  3. Warum muss Dubaischokolade aus Dubai kommen? Berliner(Krapfen, Pfannkuchen) kommen doch auch nicht aus Berlin. Ich habe sie noch nie gegessen und werde es wahrscheinlich auch nicht.

  4. Das so eine Schokolade derartige Auswirkungen hat kann man sich einfach nicht ausdenken. Krank.

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