Vorschaubild für Video: Kein Sex mit Ehemann! Urteil sagt: Frau trägt Schuld für Scheidung | Anwalt Christian Solmecke. Bild zeigt Anwalt Christian Solmecke im Anzug, der ernst in die Kamera schaut, mit einem Gerichtssaal im Hintergrund.

Europäischer Gerichtshof: Kein Anspruch auf Sex in der Ehe!

Ein aufsehenerregender Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich für Schlagzeilen gesorgt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob in einer Ehe ein Anspruch auf Geschlechtsverkehr besteht. Der Fall betraf ein französisches Ehepaar, bei dem der Ehemann seine Frau für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte, da sie seit Jahren keinen Sex mehr mit ihm hatte. Die Frau hatte sich wegen der Karriereprioritäten und der gewalttätigen sowie beleidigenden Verhaltensweisen ihres Mannes scheiden lassen wollen.

In Frankreich existiert noch das Verschuldensprinzip bei Scheidungen, was bedeutet, dass der schuldige Partner unter Umständen Schadenersatz leisten muss. In der ersten Instanz wurde kein Verschulden festgestellt, jedoch in der Berufung wurde der Frau die alleinige Schuld zugesprochen. Ihre Verweigerung, mit ihrem Ehemann zu schlafen, wurde als schwerwiegende Verletzung ehelicher Pflichten gewertet.

Der Fall ging schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der zugunsten der Frau entschied. Das Gericht betonte, dass eine eheliche Pflicht zum Geschlechtsverkehr im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper stehe. Jeder Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung sei eine Form sexueller Gewalt. Diese Entscheidung könnte als Wendepunkt im Kampf für Frauenrechte in Frankreich betrachtet werden.

In Deutschland ist die Situation anders. Hier gibt es keine rechtliche Verpflichtung zum ehelichen Geschlechtsverkehr. Die Ehe basiert auf Gleichberechtigung, und es gibt keine rechtlichen Konsequenzen wie in Frankreich. Auch ist Vergewaltigung in der Ehe seit 1997 strafbar. Der Fall wirft ein Licht auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa und könnte langfristig Einfluss auf die französische Gesetzgebung haben.

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16 thoughts on “Europäischer Gerichtshof: Kein Anspruch auf Sex in der Ehe!

  1. Bei aller Aufregung sollten wir aber nicht vergessen, dass Al Bundy 1966 vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und damit den Polk-High-School-Panthers zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  2. Naja, da „schlechter Syx“ ja von allen Seiten als Trennungsgrund legitim bezeichnet wird, sollte kein Syx auch ein legitimer Grund sein. Ob ich das jetzt als „Schuld“ Frage sehen würde ob es da jetzt jemand gibt der Aktiv eine Schuld daran trägt, würde ich nicht sagen, aber es wird ja eine Begründung dafür geben. Wo wir uns denke ich alle einig sind ist, dass es ganz sicherlich keine Verpflichtung dafür gibt. Und in dem Fall in Frankreich wurde sehr richtig entschieden.

  3. Ich habe mit Ehe Nix zu tun.
    Aber die Übergänge zum Werbungen finde ich einfach nur grandios 😁👍

  4. Ein sehr interessanter Fall aus Frankreich. Ich denke auch man sollte die ehelichen Rechte und Pflichten überdenken.

  5. Es gibt keine eheliche Vereinbarung, in der sich eine Ehefrau bedingungslos als Sexarbeiterin verpflichten müsste.
    Etwas, das ausschließlich einer Männerphantasie entspringt.
    Ja, schließlich urteilen Männer darüber, wie weit einer Frau ein Verweigerungsrecht zugesprochen wird.
    Merken einige selbst?
    Interessant wäre es, wenn es anders herum wäre.

  6. Am besten nicht heiraten, dann kommts nicht zur gerichtlichen Scheidung. Ist auf jeden Fall billiger!

  7. Da bevorzuge ich die Rechtssituation in Deutschland aber sehr deutlich. Das ist ist ja mittelalterlich. Nein ist eben nein, was ist daran zu schwierig zu verstehen?

  8. Bei dem kleinen Solmecke läufts also noch, aber wär auch wild gewesen, wenn er im hier im Internet jetzt etwas anderes kundgetan hätte 😀

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