In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Preiserhöhungen von Netflix in den vergangenen Jahren unrechtmäßig waren. Ein Mandant der Kanzlei WBS Legal, vertreten durch den Anwalt Christian Solmecke, erhält nun 200 Euro zurück, da die Richter die Preisanpassungen als illegal einstuften. Netflix hatte die Preise für seine Streaming-Dienste in den Jahren 2017, 2019 und 2022 jeweils um 2 Euro erhöht, ohne den Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten.
Das Gericht stellte fest, dass die Preiserhöhungen durch Pop-up-Benachrichtigungen den Nutzern aufgezwungen wurden, ohne dass diese die Möglichkeit hatten, die Anpassungen abzulehnen. Diese Praxis wurde als unwirksam angesehen, da ein Änderungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen sei. Auch die Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix, die eine einseitige Preisanpassung vorsahen, wurde als unzulässig erklärt. Die Klausel in den AGB wurde als intransparent und somit rechtswidrig eingestuft.
Netflix argumentierte, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen zugunsten des Unternehmens entschieden hätten, konnte jedoch keine konkreten Beispiele für solche Urteile vorlegen. Das Urteil aus Köln könnte nun als Präzedenzfall dienen, der weitere Klagen nach sich zieht. Verbraucher, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, könnten nun Ansprüche auf Rückerstattung geltend machen.
Christian Solmecke hat ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem betroffene Kunden ihre Ansprüche gegenüber Netflix einfordern können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Rückforderungen in der Regel nur für die letzten drei Jahre möglich sind.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis von Streaming-Diensten und deren Umgang mit Preisanpassungen haben. Verbraucher sind nun aufgerufen, ihre Rechte geltend zu machen und sich gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen.
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Eiskalt das man da einfach wieder zufalscher propaganda greift und sagt ne da stehen super viele urteile die was anderes sagen obwohl dem einfach faktisch nicht so ist