Vorschaubild des Videos "SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen! Das müsst ihr jetzt wissen!" von Anwalt Solmecke auf dem Kanal Christian Solmecke, zeigt Anwalt Solmecke mit ernstem Gesichtsausdruck, im Hintergrund das SCHUFA-Logo und Textausschnitte zum Thema.

SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen: Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt für Aufsehen: Die SCHUFA muss bezahlte Einträge unverzüglich löschen, sobald die vollständige Zahlung durch den Gläubiger bestätigt ist. Diese Entscheidung beendet die bisherige Praxis, negative Einträge bis zu drei Jahre nach Begleichung der Forderung zu speichern. Dies war oft ein Hindernis für Verbraucher, die trotz beglichener Schulden Schwierigkeiten hatten, Kredite, Miet- oder Handyverträge abzuschließen.

Das Urteil beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung, insbesondere auf das „Recht auf Vergessenwerden“ und das Widerspruchsrecht, das in Artikel 17 und 21 geregelt ist. Das Gericht argumentiert, dass es kein überwiegendes berechtigtes Interesse der SCHUFA gibt, solche Informationen nach Begleichung der Schuld weiter zu speichern. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Speicherfristen für öffentliche Insolvenzregister auf sechs Monate begrenzt.

Verbraucher, die von zu langen Speicherfristen betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, der weiteren Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Sollte die SCHUFA die Daten dennoch unrechtmäßig speichern, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. In einem konkreten Fall wurde einem Kläger ein Schadenersatz von 500 Euro zugesprochen.

Dieses Urteil bietet Verbrauchern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang, indem es ihnen ermöglicht, ihre Bonität schneller zu verbessern. Betroffene sollten ihre SCHUFA-Einträge überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Daten löschen zu lassen und Schadenersatz zu fordern.

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8 thoughts on “SCHUFA muss bezahlte Einträge sofort löschen: Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen

  1. Muss der Score denn auch sofort angepasst werden? Da können sie doch auch ältere Einträge einfach weiter einrechnen und Kreditgeber schlicht auf den Score achten, nicht die einzelnen Einträge.

  2. Danke für das Video 👍🏻 bitte noch ein Video zu dem großen Samsung Leak und welche Rechte man hat, da wichtige Daten geklaut wurden von hunderte Tausende Kunden.

  3. Die Schufa speichert abbezahlte Kredite einfach 3 Jahre. Wenn das eine Zahlungsstörung war, wirkt sich die Speicherung negativ aus. Da kriegst du wirklich keinen Kredit mehr, selbst wenn dein Score sogar gut ist. Das geht gar nicht

  4. Aber ich verstehe nicht wieso man sowas wollen würde? Bezahlte Einträge sind als „Erledigt“ gekennzeichnet und wirken sich doch positiv auf die Schufa aus, weil das zeigt, dass man Zahlungsfähig ist…

  5. Wie ist es bei Leuten, die viele Kredite hatten aber nie in Zahngsverzug kamen und jede rate ohne Zahlungspause bezahlt hat bis letzten letzten Rate oder vorher schon durch Einmalzahlung ? Ist das für ein neuen Vertrag gut, weil man einen zuverlässigen Kreditnehmer beispielsweise sieht oder wird das eher negativ bewertet ? Wenn ja, warum ?

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