Vorschaubild des Videos "Skandal-Video aus Sylt: Entscheidung da! Jetzt stecke ich selbst mittendrin 😯" von Anwalt Solmecke auf dem Kanal Christian Solmecke.

Skandal auf Sylt: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Ein Jahr nach dem Skandal um ein Video aus dem Pony Club auf Sylt, in dem junge Menschen den Song von Gigi D’Agostino umdichteten und dabei Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ riefen, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg eine Entscheidung getroffen. Das Video sorgte damals für Empörung, da einer der Beteiligten den Hitlergruß zeigte und ein Hitlerbärtchen andeutete. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei der vier Verfahren eingestellt, da die gerufenen Parolen laut ihrer Einschätzung nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Weder der Inhalt der Aussagen noch die Umstände hätten auf Hass oder Feindseligkeit hingedeutet, so die Staatsanwaltschaft.

Der Fall wirft Fragen zur Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Volksverhetzung auf. Die Staatsanwaltschaft folgt der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Meinungsfreiheit hochhält, solange die Menschenwürde nicht verletzt wird. In diesem Fall sah die Staatsanwaltschaft keine aggressive Missachtung oder Feindschaft gegenüber Ausländern.

Allerdings wurde gegen einen der Beteiligten, der den Hitlergruß zeigte, ein Strafbefehl beantragt. Ihm droht eine Geldstrafe sowie eine Bewährungsauflage mit einer Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, da sein Verhalten den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.

Besonders brisant: Der Anwalt Christian Solmecke, der das Video in seiner Berichterstattung thematisierte, erhielt eine Abmahnung von einer Person, die im Video zu sehen war. Diese Person fühlte sich in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt, obwohl Solmecke das Video verpixelt hatte. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt, wobei Solmecke auf die Relevanz des Vorfalls für die zeitgeschichtliche Berichterstattung verweist. Die Auseinandersetzung um das Recht am eigenen Bild und die Grenzen der Berichterstattung bleibt spannend und könnte wegweisend für zukünftige Fälle sein.

Sehen Sie sich das Video an.

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