Thumbnail image of Anwalt Christian Solmecke looking serious, with bold text overlay stating "Polizei-Beschattung verfassungswidrig! Jetzt muss Gesetz angepasst werden" and a background featuring legal symbols and documents.

Verfassungsgericht stoppt Polizei: Ist Ihre Privatsphäre in Gefahr?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die aktuelle Regelung zur Polizei-Observation in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Laut Urteil verstoßen die Paragraphen 16a und 17 des Polizeigesetzes gegen das Grundgesetz, da sie den Polizei-Behörden zu viel Spielraum lassen, um Personen ohne hinreichend konkrete Gefahr zu überwachen. Christian Solmecke erklärt in seinem Video, dass die Normen es der Polizei erlauben, Personen und deren Kontaktpersonen zu observieren, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass diese in Zukunft Straftaten begehen könnten. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.


Das Gericht fordert nun eine Überarbeitung der Gesetze bis Ende 2025. Bis dahin dürfen die Maßnahmen nur unter der Voraussetzung angewendet werden, dass eine konkretisierte Gefahr besteht. Diese Entscheidung zeigt die Notwendigkeit, die Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Grundrechten zu wahren. Datenschützer und Kritiker fordern eine schnelle Anpassung der Gesetze, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die ähnliche Regelungen in ihren Polizeigesetzen verankert haben.


Sehen Sie sich hier das Video von Christian Solmecke an.

11 thoughts on “Verfassungsgericht stoppt Polizei: Ist Ihre Privatsphäre in Gefahr?

  1. Na Moment mal, wieso ist das Video mit „ALDI muss Verkauf von Dubaischokolade stoppen“ auf einmal nicht mehr verfügbar? 🤔

  2. Mit dem Wegfall dieses Gesetzes fällt es den Polizisten doch unverhältnismäßig schwerer ihre Ex-Frauen zu überwachen. 🤫

  3. § 11 NPOG finde ich da noch viel unkonkreter: Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln.

  4. Ich kenne keine Kriminellen – zumindest geht damit niemand hausieren. Muss ich also damit rechnen observiert zu werden nur weil ich mich regelmäßig mit den „falschen“ Leuten treffe, ohne es zu wissen?

  5. Ist doch sonst auch immer der Klassiker, dass man erst mal gegen geltendes Recht verstößt und es dann nachträglich für legal erklärt.

  6. Frage für einen Freund: Wie erfährt man denn, dass man Bestandteil einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme geworden ist? Stelle ich da ein Datenauskunftsersuchen nach EU-DSGVO an die Polizei oder wie muss ich mir das vorstellen?
    Bei meinem Umfeld ist das vermutlich dann nämlich eher eine Frage von „wie oft“, wenn das derart einfach möglich ist…
    🙈

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