In einem aktuellen Video erklärt der Anwalt Christian Solmecke die zehn häufigsten, aber illegalen Klauseln in Miet-, Arbeits- und Kaufverträgen, die Verbraucher kennen sollten, um sich vor unrechtmäßigen Bedingungen zu schützen. Solmecke betont, dass viele Unternehmen versuchen, nachteilige Klauseln in Verträgen zu verstecken, da die meisten Menschen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht gründlich lesen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt jedoch Verbraucher vor unangemessenen Benachteiligungen durch solche Klauseln.
Ein Beispiel aus dem Mietrecht ist das generelle Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in Mietverträgen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein pauschales Verbot unangemessen ist, da es den Mieter in jeder denkbaren Situation benachteiligt. Auch starre Fristen für Schönheitsreparaturen, die den Mieter verpflichten, alle drei oder fünf Jahre zu renovieren, sind laut Solmecke unwirksam, wenn sie nicht den tatsächlichen Zustand der Wohnung berücksichtigen.
Im Arbeitsrecht sind Klauseln, die Arbeitnehmern verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, oder die Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten, ebenfalls unwirksam. Solche Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot und die Rechte der Arbeitnehmer, sich über mögliche Diskriminierungen zu informieren.
Auch im Kaufrecht gibt es häufig unzulässige Klauseln, wie der Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler oder die Regelung, dass Umtausch nur gegen einen Gutschein möglich ist. Solmecke erklärt, dass solche Klauseln oft gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und daher nicht bindend sind.
Abschließend ruft Solmecke dazu auf, verdächtige Klauseln in Verträgen zu melden, um weitere Aufklärungsarbeit zu leisten. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und unrechtmäßige Vertragsbedingungen nicht akzeptieren.

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Bei ner Bekannten hieß es, wenn sie den Vertrag für die Beförderung und die damit verbundene 3 Jährige Ausbildung zur Leitung nimmt, muss sie sich für 6 Jahre verpflichten nicht Schwanger zu werden.
Das wirkt auf mich zumindest irgendwie illegal, zumal es bei den männlichen Verträgen nicht drin steht, bzw. dort nicht drin steht, dass diese keine Elternzeit nehmen dürfen, sollten sie Eltern werden.
Wie sieht es eigentlich aus mit Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag?
bitte mehr und danke für den geilen beitrag!
Ja gerne mehr Klauseln! Mir fällt da spontan sowas ein wie „berühren der Ware verpflichtet zum Kauf.“